Absatz eins,Bestimmte Gebiete im Bereich des Truppenübungsplatzes Hochfilzen werden, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt. Diese Gebiete liegen im Bereich der Gemeinden Leogang, St. Martin bei Lofer, Hochfilzen und St. Ulrich am Pillersee.