Kurztitel

Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 98 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

01.03.2002

Text

Beschlüsse

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Der Rat erteilt Empfehlungen in der Form von Beschlüssen.
  2. Absatz 2,Die Abstimmung im Rat erfolgt auf Veranlassung und unter der Leitung des Vorsitzenden.
  3. Absatz 3,Der Rat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.