Absatz 2,Die Beratungen zu jedem Tagesordnungspunkt werden durch die Wortmeldung jenes Mitgliedes des Rates eröffnet, auf dessen Vorschlag der Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 98 aus 2002,
Paragraph 7
01.03.2002
13.05.2008
Beratung und Beschlussfassung
Paragraph 7, (1) Zur Beratung und Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.