Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 38 Böhmerwald Straße im Bereich der Marktgemeinde Bad Großpertholz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 2002,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

16.02.2002

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 38 Böhmerwald Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Bad Großpertholz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 80,759, verläuft sodann in gestreckterer Linienführung unter Ausschaltung von zwei Kurven und bindet bei km 81,356 wieder in den Bestand ein.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Bad Großpertholz aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. B 38/133-98 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) genehmigten Einreichprojektes 1999. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 312038/11-III/6/01 vom 18. Jänner 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2026

Gesetzesnummer

20001811

Dokumentnummer

NOR40028362