Kurztitel

Funker-Zeugnisgesetzdurchführungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 85 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 68 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

13.02.2002

Text

Anlage 4

Umfang der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

1. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenflugfunkdienst 1.1 Fertigkeiten

Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs für die Flugsicherung in deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen

1.2 Rechtliche Bestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen

des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)

der Telekommunikationsgebührenverordnung

des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion)

1.3 Sonderbestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Eintragung von Funkfrequenzen und Navigationshilfsmitteln in Flugpläne, Änderung von Sichtflugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung von Luftfahrzeugen, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes

Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst; Kenntnis der Frequenzen, auf denen der Sprechfunkverkehr für Flugsicherungszwecke unter Verwendung der deutschen Sprache abgewickelt werden darf

1.4 Technische Kenntnisse

Kenntnis der

  1. A
    Grundsätzlichen Wirkungsweise der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung
  2. B
    Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
  3. C
    Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“, soweit sie den Sprechfunk betreffen

2. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Flugfunkdienst 2.1 Fertigkeiten

  1. A
    Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs für die Flugsicherung in englischer und deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen
  2. B
    Schriftliche Übersetzung eines Textes nach aus dem Fluginformationsdienst (zB Notam), in die deutsche Sprache

2.2 Rechtliche Bestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen

des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)

der Telekommunikationsgebührenverordnung

des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen, ausländische Funker-Zeugnisse) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion)

2.3 Sonderbestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Eintragung von Funkfrequenzen und Navigationshilfsmitteln in Flugpläne, Änderung von Sichtflugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes

Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst

2.4 Technische Kenntnisse

Kenntnis der

  1. A
    grundsätzlichen Wirkungsweise der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung
  2. B
    Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
  3. C
    Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“, soweit sie den Sprechfunk betreffen

3. Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Flugfunkdienst 3.1 Fertigkeiten

  1. A
    Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer und deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Instrumentenflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen
  2. B
    Schriftliche Übersetzung eines Textes aus dem Flugverkehrskontrolldienst (zB Notam), in die deutsche Sprache

3.2 Rechtliche Bestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen

des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)

der Telekommunikationsgebührenverordnung

des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Luftfahrzeugfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

3.3 Sonderbestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Inhalt des Flugplanes, Änderung von Flugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sicht- und Instrumentenflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes, Freigaben für Instrumentenflüge

Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst

3.4 Technische Kenntnisse

Kenntnis der

  1. A
    Wirkungsweise und des Aufbaues der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung
  2. B
    Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
  3. C
    Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“, soweit sie den Sprechfunk betreffen
  4. D
    Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Funknavigationsanlagen sowie der Bedienung solcher Anlagen an Bord von Luftfahrzeugen

4. Für den Erwerb eines Eingeschränkten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst 4.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr

4.2 Rechtliche Bestimmungen

4.3 Sonderbestimmungen

Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs

Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend

Begriffsbestimmungen
Verkehrskreise im Binnenschifffahrtsfunk
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung,
Ersatzstromquellen

Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen.

Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle

4.4 Technische Kenntnisse

Grundlegende Kenntnisse über

Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
ATIS
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie den Binnenschiffsfunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Radar
Peilfunkanlagen
GPS

Bedienung und Wartung 5. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst 5.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr

5.2 Rechtliche Bestimmungen

5.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs

Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend

Begriffsbestimmungen

Verkehrskreise im See- und Binnenschifffahrtsfunk
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung,
Ersatzstromquellen

Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen

Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle

5.4 Technische Kenntnisse

Eingehende Kenntnisse über

Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
ATIS
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie den Binnenschiffsfunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Radar
Peilfunkanlagen
GPS

Bedienung und Wartung 6. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst 6.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr

Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche

Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache

6.2 Rechtliche Bestimmungen

6.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Wachstunden
Sprechfunkalarmzeichen und sonstige besondere Zeichen
Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens
Sammelanrufe
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
Verkehrsabrechnung

Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)

Geltungsbereich
Begriffsbestimmungen
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung, Ersatzstromquellen
Sicherung der Seefahrt

Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen

Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen

6.4 Technische Kenntnisse

Eingehende Kenntnisse über

Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen bei Funkverbindungen
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie den Seefunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Peilfunkanlagen
Decca
Loran
Omega
GPS
Radar

Bedienung und Wartung 7. Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst 7.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr

Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche

Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache

7.2 Rechtliche Bestimmungen

7.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Wachstunden
Sprechfunkalarmzeichen und sonstige besondere Zeichen
Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens
Sammelanrufe
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
Verkehrsabrechnung

Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)

Geltungsbereich
Begriffsbestimmungen
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung, Ersatzstromquellen
Sicherung der Seefahrt

Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen

Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen

7.4 Technische Kenntnisse

Eingehende Kenntnisse über:

Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen bei Funkverbindungen
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie den Seefunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Peilfunkanlagen
Decca
Loran
Omega
GPS
Radar

Bedienung und Wartung 8. Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses römisch zwei 8.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

8.2 Rechtliche Bestimmungen

8.3 Sonderbestimmungen

Grundkenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten

Suche und Rettung (SAR)

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

8.4 Technische Kenntnisse Allgemeine Kenntnisse des UKW-Sprechfunkverkehrs im mobilen Seefunkdienst

Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk 9. Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses römisch eins 9.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen

9.2 Rechtliche Bestimmungen

9.3 Sonderbestimmungen

Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS

Suche und Rettung (SAR)

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Erdkunde, Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien für Schiffe in Seegebieten A1 Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

9.4 Technische Kenntnisse Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes

10. Für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses römisch zwei 10.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

10.2 Rechtliche Bestimmungen

10.3 Sonderbestimmungen

Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten

Suche und Rettung (SAR)

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

10.4 Technische Kenntnisse Allgemeine Kenntnisse des Funkverkehrs im mobilen Seefunkdienst und im mobilen Seefunkdienst über Satelliten

Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk 11. Für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses römisch eins 11.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen

11.2 Rechtliche Bestimmungen

11.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS

Suche und Rettung (SAR)

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Erdkunde, insbesondere Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

11.4.Technische Kenntnisse Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes und des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten

Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk