Rechtshilfe in Strafsachen (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2002,
Artikel eins
01.02.2002
(Übersetzung)
Note Nr. 55/00
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Ballhausplatz 2
Exzellenz!
Ich habe die Ehre, mich auf das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen *) 1959 zu beziehen, dem unsere beiden Regierungen angehören. Ich habe die Ehre vorzuschlagen, daß in Übereinstimmung mit Artikel 25 Absatz 5 der Anwendungsbereich dieses Übereinkommens auf die Insel Man, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist, unter den unten angeführten Bedingungen ausgedehnt wird:
Wenn der obige Vorschlag für die Regierung der Republik Österreich annehmbar ist, habe ich die Ehre vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwort Eurer Exzellenz darauf ein Abkommen zwischen unseren beiden Staaten sein soll, das am ersten Tag des zweiten Monats ab dem Tag Ihrer Antwort in Kraft tritt.
Ich erlaube mir, diese Gelegenheit wahrzunehmen, um Eurer Exzellenz meiner größten Hochachtung zu versichern.
11. Dezember 2000
Britische Botschaft
S. E. Wien, 8. | Dezember 2001 |
Botschafter Antony Ford | No. 2125.11/0015e-I.2/2001 |
Britische Botschaft
Exzellenz!
Ich habe die Ehre, mich auf die Note Nr. 55/00 Eurer Exzellenz vom 11. Dezember 2000 zu beziehen, die wie folgt lautet:
Zitat:
“Ich habe die Ehre, mich auf das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen 1959 zu beziehen, dem unsere beiden Regierungen angehören. Ich habe die Ehre vorzuschlagen, daß in Übereinstimmung mit Artikel 25 Absatz 5 der Anwendungsbereich dieses Übereinkommens auf die Insel Man, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist, unter den unten angeführten Bedingungen ausgedehnt wird:
Wenn der obige Vorschlag für die Regierung der Republik Österreich annehmbar ist, habe ich die Ehre vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwort Eurer Exzellenz darauf ein Abkommen zwischen unseren beiden Staaten sein soll, das am ersten Tag des zweiten Monats ab dem Tag Ihrer Antwort in Kraft tritt.”
In Beantwortung Ihrer Note habe ich die Ehre zu bestätigen, daß der obige Vorschlag für die Regierung der Republik Österreich annehmbar ist und daß die Note Eurer Exzellenz und diese Antwort ein Abkommen zwischen unseren beiden Staaten sein soll, das am ersten Tag des zweiten Monats ab dem Tag dieser Antwort in Kraft tritt.
Ich erlaube mir, diese Gelegenheit wahrzunehmen, um Eurer Exzellenz meiner größten Hochachtung zu versichern.
Benita Ferrero-Waldner
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1969,