Bestimmung des Straßenverlaufes der B 304 Stockerauer Straße – Anschlussstelle „Frauendorf (Umbau)“ im Bereich der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 18 aus 2002,
römisch fünf
Artikel eins
12.01.2002
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlussstelle “Frauendorf (Umbau)” der B 304 Stockerauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen (wobei lediglich ein Teil der Rampe 300 des bestehenden Rampensystems mitverwendet wird) der Anschlussstelle Frauendorf liegen zwischen km 88,90 und km 89,12 der bestehenden B 304 Stockerauer Straße und stellen die Verbindung mit der Landesstraße L 2015 her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. B 304/108-99 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes 1999. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 312304/24-III/6/01 vom 4. Dezember 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsrampen
23.03.2026
20001758
NOR40028022