45 Niederlassungsbewilligungen für Führungs- und Spezialkräfte sowie für deren Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder;
Niederlassungsverordnung 2002
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2002,
Paragraph 3
01.01.2002
30.04.2003
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr.
236 aus 2003,).
Quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen
Paragraph 3, (1) Im Jahr 2002 dürfen im Burgenland höchstens 230 quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen erteilt werden, hievon