Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
GBlÖ Nr. 45/1940
§ 1Paragraph eins
01.04.1940
Die Religionsfonds werden aufgelöst. Ihre Rechte und Pflichten gehen auf das ... (Anm.: gegenstandslos) über. Die Religionsfonds werden aufgelöst. Ihre Rechte und Pflichten gehen auf das ... Anmerkung, gegenstandslos) über.