Zuschuss - Burgenland - 80jährige Zugehörigkeit zu Österreich
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2002,
Paragraph 2
09.01.2002
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.