Kurztitel

Einbeziehungsverordnung 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 72 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.03.2002

Text

Paragraph eins,

Nachstehende Personen zählen zum anspruchsberechtigten Personenkreis gemäß Paragraph 3, Absatz eins, des Bundespflegegeldgesetzes:

Weltpriester der Katholischen Kirche, welche in einer ihren Sitz im Bundesgebiet habenden Diözese inkardiniert oder vorläufig aufgenommen sind und Anspruch auf Bezüge gegen eine dieser Diözesen haben.