Güterbeförderungsgesetz 1995
Bundesgesetzblatt Nr. 593 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2002,
BG
Paragraph 24,
01.01.2002
17.03.2022
GütbefG
50/03 Personen- und Güterbeförderung
Als vorläufige Sicherheit im Sinne des Paragraph 37 a, VStG kann bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen (Paragraphen 7 bis 9) oder einer Zuwiderhandlung gemäß Paragraph 23, Absatz eins, Ziffer 3,, 6 sowie Ziffer 8 bis 10 ein Betrag von 1 453 Euro festgesetzt werden. Bei Verdacht einer Übertretung des Unternehmers gilt dabei der Lenker als Vertreter des Unternehmers, falls nicht dieser selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter bei den Amtshandlungen anwesend ist.
17.03.2022
10007643
NOR40026660