Kurztitel

Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 496 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 147

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Text

Paragraph 147, Bewilligungsstampiglien.

  1. Absatz eins,Für gekürzte Ausfertigungen sind folgende Stampiglien zu verwenden, deren Platten zur leichteren Unterscheidung verschiedene Farben tragen:
    1. Litera a
      Allgemeine Bewilligungsstampiglie (grün):

Beschluß.

Das Gericht bewilligt diesen Antrag. Die Kosten des Antragstellers werden mit ...,... Euro bestimmt.

Bezirksgericht Feldbach, Abt. 2,

am ...................... 20....

  1. Litera b
    Stampiglie für Wechselzahlungsauftrag (weiß):

Wechselzahlungsauftrag.

Das Gericht erläßt den beantragten Wechselzahlungsauftrag. Gegen diesen können binnen drei Tagen Einwendungen erhoben werden. Die Kosten der klagenden Partei werden mit ...,... Euro bestimmt.

Handelsgericht Wien,

Wien, römisch eins., Riemergasse 7, Abt. 4,

am ..................... 20....

  1. Litera c
    Allgemeine Exekutionsbewilligungsstampiglie (braun):

Exekutionsbewilligung

Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution.

Die Kosten der betreibenden Partei werden mit ...,... Euro bestimmt.

Bezirksgericht Innere Stadt-Wien

Wien, 1., Riemergasse 7, Abt. 3,

am ..................... 20....

  1. Litera d
    Stampiglie für Forderungspfändung ohne Überweisung (rot):

Exekutionsbewilligung

Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution.

Die Überweisung wird dem Exekutionsgerichte vorbehalten. Die Kosten der betreibenden Partei werden mit ...,... Euro bestimmt.

Handelsgericht Wien,

Wien römisch eins. Riemergasse 7, Abt. 3,

am ................... 20....

  1. Litera e
    Stampiglie für den Überweisungsbeschluß des Exekutionsgerichtes (violett):

Überweisungsbeschluß.

Das Exekutionsgericht überweist die gepfändete Forderung dem betreibenden Gläubiger bis zur Höhe seiner vollstreckbaren Forderung zur Einziehung, unbeschadet etwa früher erworbener Rechte anderer Personen.

Bezirksgericht Liesing, Abt. 2,

am ................. 20....

  1. Absatz 2,Die unter d) genannte Stampiglie ist auch dann zu verwenden, wenn der Antrag auf Pfändung und Überweisung beim Exekutionsgerichte gestellt wird, über die Überweisung aber erst später entschieden wird. In letzterem Fall sind die Worte “dem Exekutionsgerichte” zu streichen. Für stark beschäftigte Exekutionsgerichte kann die Stampiglie auch ohne diese Worte hergestellt werden. Ist das Bewilligungsgericht nicht auch Exekutionsgericht, so hat es den Abdruck der unter d) genannten Stampiglie so anzubringen, daß entweder rechts oder unterhalb Raum für den Abdruck der unter e) genannten Stampiglie bleibt.