Absatz eins,Die Wahl der Berufsgruppenausschüsse ist getrennt von den Wahlen in die Fachgruppen und in die Fachverbände durchzuführen.
Wirtschaftskammergesetz 1998
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2001,
Paragraph 116
01.01.2002