Absatz eins,Ein Diensteanbieter begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3 000 Euro zu bestrafen, wenn er
- Ziffer einsgegen seine allgemeinen Informationspflichten nach Paragraph 5, Absatz eins, verstößt,
- Ziffer 2gegen seine Informationspflichten für kommerzielle Kommunikation nach Paragraph 6, verstößt,
- Ziffer 3gegen seine Informationspflichten für Vertragsabschlüsse nach Paragraph 9, Absatz eins, verstößt oder entgegen Paragraph 9, Absatz 2, keinen elektronischen Zugang zu den freiwilligen Verhaltenskodizes, denen er sich unterwirft, angibt,
- Ziffer 4entgegen Paragraph 10, Absatz eins, keine technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern zur Verfügung stellt oder
- Ziffer 5entgegen Paragraph 11, die Vertragsbestimmungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht so zur Verfügung stellt, dass sie der Nutzer speichern und wiedergeben kann.