Kurztitel

E-Commerce-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 152 aus 2001,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 14

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Außerkrafttretensdatum

16.02.2024

Abkürzung

ECG

Index

20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein

Text

Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Suchmaschinen

Paragraph 14,

  1. Absatz eins,Ein Diensteanbieter, der Nutzern eine Suchmaschine oder andere elektronische Hilfsmittel zur Suche nach fremden Informationen bereitstellt, ist für die abgefragten Informationen nicht verantwortlich, sofern er
    1. Ziffer eins
      die Übermittlung der abgefragten Informationen nicht veranlasst,
    2. Ziffer 2
      den Empfänger der abgefragten Informationen nicht auswählt und
    3. Ziffer 3
      die abgefragten Informationen weder auswählt noch verändert.
  2. Absatz 2,Absatz eins, ist nicht anzuwenden, wenn die Person, von der die abgefragten Informationen stammen, dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2024

Gesetzesnummer

20001703

Dokumentnummer

NOR40025810