Absatz eins,Für Diensteanbieter, die berufsrechtlichen Vorschriften unterliegen, ist eine kommerzielle Kommunikation, die Bestandteil eines von ihnen bereitgestellten Dienstes der Informationsgesellschaft ist oder einen solchen darstellt, zulässig.
E-Commerce-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 152 aus 2001,
Paragraph 8
01.01.2002