Kurztitel

Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 403 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 2001,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956

Text

Paragraph 2,

Das Pauschale für Betriebsprüfer – Zoll wird mit 32,8 € im Kalendermonat festgesetzt. Mit diesem Pauschale sind auch jene Aufwendungen abgegolten, die den Betriebsprüfern – Zoll aus einer Verwendung als Hausbeschau- bzw. Hausbeschau-Kontrollorgan außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit entstehen.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2025

Gesetzesnummer

10008671

Dokumentnummer

NOR40025533