Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)
Bundesgesetzblatt Nr. 403 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 2001,
römisch fünf
Artikel eins, Paragraph 2
01.01.2002
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Das Pauschale für Betriebsprüfer – Zoll wird mit 32,8 € im Kalendermonat festgesetzt. Mit diesem Pauschale sind auch jene Aufwendungen abgegolten, die den Betriebsprüfern – Zoll aus einer Verwendung als Hausbeschau- bzw. Hausbeschau-Kontrollorgan außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit entstehen.
19.05.2025
10008671
NOR40025533