BGBl. II Nr. 453/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Inkrafttretensdatum
19.12.2001
Außerkrafttretensdatum
23.08.2002
Text
§ 3. Die für das Jahr 2002 bestimmten Beträge sind vierteljährlich in gleichen Teilbeträgen einzuheben. Paragraph 3, Die für das Jahr 2002 bestimmten Beträge sind vierteljährlich in gleichen Teilbeträgen einzuheben.