(2)Absatz 2,Die Verordnung BGBl. Nr. 5/1995 ist auf Gasöl weiter anzuwenden, das vor dem 1. April 2002 nach der Verordnung BGBl. Nr. 5/1995 gekennzeichnet und vor dem 1. August 2002 in den freien Verkehr entnommen oder übergeführt wird, es sei denn, das Gasöl wird nach dem 19. Dezember 2001 nach dieser Verordnung gekennzeichnet.Die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 5 aus 1995, ist auf Gasöl weiter anzuwenden, das vor dem 1. April 2002 nach der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 5 aus 1995, gekennzeichnet und vor dem 1. August 2002 in den freien Verkehr entnommen oder übergeführt wird, es sei denn, das Gasöl wird nach dem 19. Dezember 2001 nach dieser Verordnung gekennzeichnet.