Absatz einsDas Schiedsgericht entscheidet über Streitigkeiten in Übereinstimmung mit diesem Abkommen und den geltenden Regeln und Grundsätzen des Völkerrechts.
Abkommen zwischen Österreich und Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 256 aus 2001,
Artikel 21,
01.12.2001