Abkommen zwischen Österreich und Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 256 aus 2001,
Artikel 11,
01.12.2001
Dieser Teil gilt für Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei über eine behauptete Nichteinhaltung einer Verpflichtung aus diesem Abkommen seitens der Erstgenannten, wodurch für den Investor oder seine Investition Verlust oder Schaden entsteht.