Kurztitel

Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 141 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Text

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,In den sich aus den Paragraphen 2 und 3 ergebenden Höchstbeträgen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
  2. Absatz 2,Die in Eurobeträgen ausgewiesenen Gebührensätze erhöhen oder vermindern sich in jenem Ausmaß, in dem der Jahresdurchschnitt des VPI 1986 (Basis Jahresdurchschnitt 1994 = 100%) oder ein an seine Stelle tretender Index von der jeweils letzten vom Statistischen Zentralamt veröffentlichten Jahresdurchschnittszahl abweicht.