Absatz eins,Der Prüfungswerber hat für die Prüfung eine Prüfungstaxe an die Lehrlingsstelle zu entrichten, die für den Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2002 76,30 Euro und ab 1. Jänner 2003 4 vH des Gehaltes eines Bundesbediensteten der Dienstklasse römisch fünf, Gehaltsstufe 2, einschließlich einer allfälligen Teuerungszulage und aufgerundet auf einen vollen Eurobetrag, beträgt. Im Falle einer Zusatzprüfung sowie einer Prüfung gemäß Paragraph 27 a, Absatz 4, BAG ist als Prüfungstaxe die Hälfte dieses Betrages zu entrichten.