Kurztitel

Sachbezugswerteverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4 a,

Inkrafttretensdatum

01.12.2001

Beachte

Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002 vergleiche Paragraph 8,)

Text

Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes

Paragraph 4 a,

  1. Absatz einsBesteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von 14,53 Euro monatlich anzusetzen.
  2. Absatz 2Absatz eins, ist sowohl bei arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen als auch bei arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen, für die ein Sachbezug gemäß Paragraph 4, der Verordnung anzusetzen ist, anzuwenden.
  3. Absatz 3Parkraumbewirtschaftung im Sinne des Absatz eins, liegt vor, wenn das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen für einen bestimmten Zeitraum gebührenpflichtig ist.