Fahrtkosten-Verordnung für Zivildienstleistende
Bundesgesetzblatt Nr. 671 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2001,
Paragraph eins
01.01.2002
Für Fahrten nach Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 6, ZDG gebührt ein monatlicher Pauschalbetrag von 21,80 €, sofern sich nicht bei einem im Bereich eines Verkehrsverbundes gelegenen Dienstort durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Zeitkarte ein anderer Vergütungsbetrag ergibt.