Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2001,
Paragraph eins
01.12.2001
Diese Verordnung gilt für Tunnel der im Anhang 1 angeführten Kategorien auf Autobahnen mit Ausnahme des Karawankentunnels.