Absatz eins,Bei der Förderung eines Studiums an einem Laureatsstudiengang der Freien Universität Bozen oder an einem Lehrgang der Akademie für Design Bozen sowie bei der Förderung eines Studiums an Laureatslehrgängen an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Bozen sind nach jedem Studienjahr Zeugnisse über erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Umfang von mindestens 40 Bildungskrediten aus den im Studienplan vorgeschriebenen Fächern des jeweils vorangegangenen Studienjahres als Nachweis des günstigen Studienerfolges zu erbringen.