Absatz einsDieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind.
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Kuba)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 232 aus 2001,
Artikel 26,
01.12.2001
GESCHEHEN zu Havanna, am 19. Mai 2000, in zwei Urschriften, in deutscher, spanischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung geht der englische Text vor.