Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und China
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 228 aus 2001,
Artikel 9
01.11.2001
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die beiden Regierungen auf diplomatischem Weg einander mitgeteilt haben, dass die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für sein In-Kraft-Treten erfüllt sind.
GESCHEHEN in Schanghai, am 20. Oktober 2001 in drei Urschriften in Deutscher, Chinesischer und Englischer Sprache, wobei alle drei Texte authentisch sind. Im Falle unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgebend.