Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 2001,
V
Paragraph 5,
01.11.2001
30.11.2021
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002 (Paragraph 6,)
Werden die Pauschbeträge in Anspruch genommen, dann können daneben keine anderen Werbungskosten aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden.
01.12.2021
20001618
NOR40024655