Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 2001,
V
Paragraph 3,
01.11.2001
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002 (Paragraph 6,)
Wird eine Tätigkeit teils nichtselbständig, teils selbständig ausgeübt und werden bei der selbständig ausgeübten Tätigkeit Betriebsausgaben geltend gemacht, können Pauschbeträge im Sinne dieser Verordnung nicht in Anspruch genommen werden.
29.04.2019
20001618
NOR40024653