Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 500 000 S zu bestrafen, wer
- Ziffer einsentgegen Paragraph 5, Absatz 3, eine Leistung anbietet;
- Ziffer 2entgegen Paragraph 7, Absatz 2, Unterlagen der Konformitätsbewertung nicht erstellt oder aufbewahrt;
- Ziffer 3entgegen Paragraph 7, Absatz 3 und Absatz 4, die Konformitätsbewertung nicht in der vorgeschriebenen Weise durchführt;
- Ziffer 4entgegen Paragraph 8, Absatz eins, Aufgaben einer benannten Stelle wahrnimmt;
- Ziffer 5entgegen Paragraph 8, Absatz 2, die Bewertung des Qualitätssicherungssystems nicht verweigert oder nicht zurückzieht;
- Ziffer 6entgegen Paragraph 10, Absatz eins, ein Gerät in Verkehr bringt;
- Ziffer 7entgegen Paragraph 10, Absatz 3, ein Gerät in Verkehr bringt;
- Ziffer 8entgegen Paragraph 10, Absatz 4, ein Gerät in Verkehr bringt;
- Ziffer 9entgegen Paragraph 11, Absatz 3, den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen verweigert.