Impfung gegen Cholera, für jede Injektion
7,2 €
Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen
Bundesgesetzblatt Nr. 245 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 2001,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.2002
89/03 Gesundheit
Für die auf Grund der Internationalen Gesundheitsregelungen vorgenommene Impfung einer Person und die Ausstellung des Zeugnisses darüber sind Gebühren in nachstehender Höhe zu entrichten:
04.01.2018
10010483
NOR40024585