in erster Instanz dem zuständigen Militärkommando und
Wehrgesetz 2001
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 146 aus 2001,
Paragraph 55
22.12.2001
30.11.2002
5. Hauptstück
Sonder- und Schlussbestimmungen
Behördenzuständigkeit
Paragraph 55, (1) Die Zuständigkeit zur Erlassung von Bescheiden nach diesem Bundesgesetz obliegt, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist,