Absatz 2,In den Fällen der Paragraphen 49 bis 53 liegt eine Verwaltungsübertretung nicht vor, wenn die Tat einen gerichtlich strafbaren Tatbestand bildet.
Wehrgesetz 2001
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 146 aus 2001,
Paragraph 54
22.12.2001
30.06.2005
Allgemeines
Paragraph 54, (1) In den Fällen der Paragraphen 49 bis 53 obliegt die Zuständigkeit zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz den Bezirksverwaltungsbehörden, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde jedoch dieser Behörde.