Kurztitel

Wehrgesetz 2001

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 146 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 54

Inkrafttretensdatum

22.12.2001

Außerkrafttretensdatum

30.06.2005

Text

Allgemeines

Paragraph 54, (1) In den Fällen der Paragraphen 49 bis 53 obliegt die Zuständigkeit zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz den Bezirksverwaltungsbehörden, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde jedoch dieser Behörde.

  1. Absatz 2,In den Fällen der Paragraphen 49 bis 53 liegt eine Verwaltungsübertretung nicht vor, wenn die Tat einen gerichtlich strafbaren Tatbestand bildet.