in welchen Ergänzungsbereichen Stellungskommissionen zu bilden sind und
Wehrgesetz 2001
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 146 aus 2001,
Paragraph 15
22.12.2001
31.08.2009
Die Militärkommanden haben sich zur Feststellung der Eignung der Wehrpflichtigen zum Wehrdienst der Stellungskommissionen zu bedienen. Durch Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung ist nach den militärischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Bevölkerungsdichte zu bestimmen,