Kurztitel

Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

17.11.2001

Text

Geschäftsordnung

Paragraph 10,

Die Geschäftsordnung des Rates, in der insbesondere nähere Bestimmungen über die Aufgaben des Vorsitzenden, über die Zusammensetzung des Sekretariates, über die Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen sowie über die Vorgangsweise bei den Beratungen zu treffen sind, hat die Bundesregierung durch Verordnung mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates zu erlassen.