Kurztitel

Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

17.11.2001

Text

Ehrenamtliche Tätigkeit

Paragraph 9,

Die Mitglieder des Rates sowie die allenfalls beigezogenen Personen haben ihre Tätigkeit ehrenamtlich auszuüben.