Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Finanzdienstleistungen)“
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2001,
Paragraph eins
01.11.2001
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Finanzdienstleistungen MAS“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Finanzdienstleistungen)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen.