Absatz eins,In jedem Wahlkreis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer in der Abteilung der selbständigen Apotheker und der Abteilung der angestellten Apotheker je ein Wahlkörper zu bilden.
Apothekerkammer-Wahlordnung 2001
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2001,
Paragraph 7
12.09.2001
30.11.2016