Kurztitel

Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Text

Artikel römisch sieben

Verwaltungsübertretungen, insbesondere auch die Übertretung ortspolizeilicher Vorschriften, werden, wenn hiefür keine besondere Strafe festgesetzt ist, mit Geldstrafe bis zu 218 Euro, wenn aber mit einer Geldstrafe nicht das Auslangen gefunden werden kann, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.