Kurztitel

Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer

Staatsangehöriger

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 199 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

25.08.2001

Text

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland tritt für Luxemburg und die Niederlande mit 11. August 2001 die Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2000,) in Kraft, nachdem die letzte Zustimmung der anderen Vertragsparteien zu deren Beitrittswünschen am 12. Juli 2001 eingegangen ist.