„Class I“
(a) Der Gastgeberstaat stellt pro Tag und Mann bis zu drei Mahlzeiten oder entsprechende Feldrationen zur Verfügung.
(b) Die Verpflegung wird mit geeigneten Auswahlmöglichkeiten für Moslems und andere religiöse Gruppen zur Verfügung gestellt.
(c) Das RWLC gibt der HNSU die voraussichtliche Anzahl an erforderlichen Portionen 24 Stunden im Voraus bekannt.
(d) Der Gastgeberstaat stellt für die Dauer der Übung Trinkwasser zur Verfügung.