„Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001
BGBl. III Nr. 215/2001
Art. 9
05.09.2001
Dieses MOU, bestehend aus den Artikeln 1 bis 9 und den Annexen A bis C, tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag der letzten Unterzeichnung in Kraft. Es bleibt solange in Kraft, bis alle im Zusammenhang mit der Übung stehenden Angelegenheiten gelöst sind.
Ausgeführt in zwei (2) Originalen in englischer Sprache,