„Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 215 aus 2001,
Vertrag – Multilateral
Artikel 7
05.09.2001
19/10 Friedenssicherung
Alle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieses MOU werden im Wege von Verhandlungen und ohne die Inanspruchnahme einer außenstehenden Gerichtsbarkeit gelöst.
26.05.2025
20001568
NOR40023888