„Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 215 aus 2001,
Artikel 7,
05.09.2001
Alle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieses MOU werden im Wege von Verhandlungen und ohne die Inanspruchnahme einer außenstehenden Gerichtsbarkeit gelöst.