Kurztitel

„Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 215 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7,

Inkrafttretensdatum

05.09.2001

Text

ARTIKEL SIEBEN

BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Alle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieses MOU werden im Wege von Verhandlungen und ohne die Inanspruchnahme einer außenstehenden Gerichtsbarkeit gelöst.