„Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001
BGBl. III Nr. 215/2001
Art. 6
05.09.2001
Alle nichtvertraglichen Schadenersatzforderungen, die aus Tätigkeiten der Truppen oder des Gastgeberstaates im Zusammenhang mit diesem MOU entstehen, werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels VIII des NATO-SOFA gelöst.