so weit wie möglich sicherstellen, dass Art, Umfang und Qualität der benötigten Unterstützung für die Übung zum frühest möglichen Zeitpunkt dem Gastgeberstaat in Schriftform eindeutig bekannt gegeben werden;
„Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 215 aus 2001,
Vertrag – Multilateral
Artikel 4,
05.09.2001
19/10 Friedenssicherung
SHAPE wird
26.05.2025
20001568
NOR40023885