so weit als möglich die Einreise, die Aufnahme, den Transport zum und vom Übungsgebiet, die Rückverlegung und die notwendige Anschlussversorgung der Truppen erleichtern;
„Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 215 aus 2001,
Artikel 3,
05.09.2001
Im Rahmen der Bestimmungen dieses MOU wird der Gastgeberstaat