so weit als möglich die Einreise, die Aufnahme, den Transport zum und vom Übungsgebiet, die Rückverlegung und die notwendige Anschlussversorgung der Truppen erleichtern;
„Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 215 aus 2001,
Vertrag – Multilateral
Artikel 3
05.09.2001
19/10 Friedenssicherung
Im Rahmen der Bestimmungen dieses MOU wird der Gastgeberstaat
26.05.2025
20001568
NOR40023884