Absatz einsDisziplinarstrafen sind:
- Ziffer einsder schriftliche Verweis;
- Ziffer 2Geldstrafen bis zur Höhe von 18 150 €;
- Ziffer 3Entzug des aktiven und passiven Wahlrechtes für Kammerwahlen bis zur Dauer von fünf Jahren;
- Ziffer 4der Verlust der Befugnis.